Umfassende juristische Beratung

FÜR betroffene und eltern

 

Es ist mir ein grosses Anliegen, dass auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine ausreichende Bildung erhalten. Ausreichend ist sie nur dann, wenn sie an die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Kindes angepasst ist. Als ausgewiesene Expertin im Behindertengleichstellungsrecht zeige ich Ihnen in meiner Rechtsberatung auf, was es braucht, damit die Bildung Ihres Kindes auch tatsächlich ausreichend im Sinne der Bundesverfassung ist. In Frage kommen etwa schulische oder betriebliche Unterstützungs- oder Anpassungsmassnahmen und Massnahmen des Nachteilsausgleichs.

Meistens wird davon ausgegangen, dass die Schule oder der Arbeitgeber in der Ausbildung weiss, was Ihr Kind braucht. Leider ist das nicht immer der Fall. Ich setze mich dafür ein, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen ihr volles Potenzial durch eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Bildung ausschöpfen können.

Ich lege grossen Wert darauf, dass eine einvernehmliche, von beiden Seiten getragene Lösung gefunden wird. Nur wenn keine solche Lösung möglich ist, empfehle ich, Rechtsmittel zu ergreifen, da solche Verfahren oft langwierig sind. 

 

FÜR INSTITUTIONEN, Kantone und Gemeinden

 

Gerne stehe ich auch Kantonen, Gemeinden, Verbänden und Institutionen als juristische Beraterin zur Seite. Ich zeige den Verantwortlichen auf, was es braucht, damit die Bildung eines einzelnen Kindes ausreichend im Sinne der Bundesverfassung ist. In Frage kommen etwa schulische oder betriebliche Unterstützungs- oder Anpassungsmassnahmen und Massnahmen des Nachteilsausgleichs. Ebenso vermittle ich, welche einzelnen Verfahrensschritte zu berücksichtigen sind, damit rechtlich korrekt vorgegangen wird. Als Expertin im Behindertengleichstellungsrecht erstelle ich Rechtsgutachten und rechtliche Einschätzungen und verfasse Rechtsvergleiche und andere Publikationen in meinem Spezialgebiet.